Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stark GmbH, die bei Anfrage zugesandt werden oder auf der Homepage

www.stark-gmbh.at bereitgestellt sind, gelten als vereinbart folgende

Allgemeine Bedingungen und Zusatzvereinbarungen für PIPIBOX-Miet-Service im Veranstaltungs- und Baubereich 

  1. Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten nachstehende Bedingungen. Geschäftsbedingungen des anderen Vertragsteiles sind unwirksam. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
  2. Das Mietobjekt ist und bleibt Eigentum der Firma Stark GmbH. Der Mieter darf am Mietobjekt angebrachte Kennzeichen nicht entfernen oder überkleben und das Mietobjekt nicht veräußern, verpfänden, verschenken, vermieten oder sonst an Dritte überlassen. Der Mieter vertritt gegenüber Dritten die Interessen von Stark. Der Mieter wird Stark von etwaigen Vorgängen, die sich nach Lieferung auf das Eigentumsrecht von Stark oder das Mietobjekt auswirken können, sofort verständigen. Etwaige Reinigungskosten wie zB das Entfernen von Klebebändern etc. wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  3. Der Zufahrtsweg und der Aufstellungsort muss befestigt und für LKW mit Anhänger (40 to Gesamtgewicht, Fahrzeughöhe 4,30 m, -länge 18,35 m, -breite 3,20 m) befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden und Bergungskosten. Warte- und Regiezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Sanitäranlagen frei und befahrbar zu halten, andernfalls sind die Sanitäranlagen für Servicetätigkeiten (Reinigung od. Abholung) bis auf 5 m zuzuführen. Ist der ungehinderte Zugang nicht möglich, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung in demselben ordnungsgemäßen Zustand zurückzustellen, in dem er es übernommen hat. Etwaige Reparaturen bzw. eine notwendige überdurchschnittliche Endreinigung werden an den Mieter gesondert verrechnet.
  5. Alle Sanitäreinrichtungen, die nicht anschlussfrei sind, müssen vom Mieter an die Strom- Wasser- und Kanalversorgung angeschlossen werden, ausgenommen jene, die anschlussfrei sind. Bei Anschluss der Sanitäreinrichtungen an die öffentliche Kanalisation hat der Mieter die Einleitungsgenehmigung der jeweils zuständigen Behörde zu beschaffen.
  6. Absperrungen werden unabgeladen geliefert und abgeholt. Für den Aufbau und den Abbau hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Daher muss der Kunde einen geeigneten Gabelstapler oder ähnliches beistellen.
  7. Der Mieter haftet Stark ohne Rücksicht auf Verschulden und die Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, Abhandenkommen oder Beschädigungen des Mietobjektes zwischen Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe. Ein nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird von Stark unverzüglich auf Kosten des Mieters repariert. Beschädigte Teile werden dem Mieter zum Neupreis in Rechnung gestellt.
  8. Das Mietobjekt ist durch Stark nicht versichert.
  9. Der Mieter überprüft bei Übernahme den Zustand und die Eignung des Mietobjektes. Das Mietobjekt wird in dem Zustand vermietet, in dem es sich tatsächlich befindet. Irgendwelche Ansprüche daraus, dass das Mietobjekt nicht in dem vom Mieter geforderten Zustand ist, oder dem beabsichtigten Verwendungszweck nicht entspricht, sind ausgeschlossen.
  10. Allfällige behördliche Bewilligungen, die für die Aufstellung, Errichtung und/oder Nutzung des Mietobjektes notwendig sind, sind vom Mieter zu besorgen. Stark haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch das Mietobjekt entstehen, gleich welcher Art diese sind. Der Mieter ist verpflichtet, Stark gegenüber allen Ansprüchen Dritten schad- und klaglos zu halten.
  11. Etwaige Gebühren und Beiträge sowie Steuern, Zölle und Abgaben, die aufgrund des Mietvertrages, der Innehabung oder des Gebrauchs des Mietobjektes erhoben werden, trägt der Mieter.
  12. Grundlage für den Angebotspreis ist die Ausführung von Arbeiten in der Normalarbeitszeit (Mo.-Fr. 07:00 bis 17:00). Mehrkosten durch Arbeitsdurchführungen außerhalb dieser Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht in anderer Form vereinbart wurden.
  13. Die Zahlung erfolgt – wenn nicht in anderer Form vereinbart – sofort nach Rechnungsausstellung ohne Abzug.
  14. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden 10% Verzugszinsen und sämtliche Einziehungskosten in Rechnung gestellt.
  15. Gerichtsstand für Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Horn. Stark kann auch bei dem nach dem Sitz des Mieters zuständigen Gericht klagen. Es gilt österreichisches Recht.
  16. Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so bleiben die anderen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten dann die, dem Sinne nach gewollten, rechtswirksamen Bedingungen.
  17. Eine unterschriebene Geschäftsbedingung gilt als Auftragsbestätigung.
  18. Stornogebühren: zwei Wochen vor Aufstellung 50%, fünf Tage vor Aufstellung 100%.

Hinweise auf Maßnahmen zur Sicherheitstechnik, die vom Verwender vorgesehen werden müssen

Bewegt werden kann die Toilettenkabine manuell unter Einsatz menschlicher Muskelkraft oder mit Hilfe eines Kranhebegerätes oder Gabelstaplers auf eine max. Höhe von 2 Metern. Bei Einsatz eines Kranhebegerätes ist darauf zu achten, dass nur mit entsprechend ausgelegten und sicheren Maschinen gearbeitet wird. Für größere Anhebungen ist die Benutzung eines Bauaufzugs notwendig. Die Kabine sollte grundsätzlich nur bei entleertem Fäkaliensammeltank und entleertem Frischwasserspültank bewegt oder transportiert werden. Vor jedem Hebevorgang ist sicherzustellen, dass sich keine Personen in der Kabine aufhalten. Gleiches gilt für alle sonstigen Gegenstände, die nicht zur Ausstattung der Kabine gehören. Bei Transport der Kabinen mit Hilfe eines Kranes ist darauf zu achten, dass sich keine Personen innerhalb des Gefahrenbereichs (Fallbereichs) der Kabine aufhalten. Die Kabine ist auf ebenem und festem Untergrund zu platzieren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kabine nicht in einem Bereich mit Absturz- oder Abrutschgefahr aufgestellt wird.

Anforderungen an Befestigung und Verankerung

Grundsätzlich gibt es bei ordnungsgemäßer Platzierung der Toilettenkabine keine besonderen Anforderungen an Befestigung und Verankerung. Sollte es dennoch erforderlich sein, die Kabine im Boden zu verankern, so sind hierfür in der Bodenpalette entsprechende Durchlässe angebracht, um eine Bodenverankerung zu ermöglichen. In Gebieten mit hohen Windgeschwindigkeiten oder Windböen sollte die Kabine mit entsprechenden Halterungen im Boden verankert werden. Bei Einsatz auf Großveranstaltungen oder zeitlich langfristigen Platzierungen (z.B. auf Autobahnrastplätzen) empfehlen wir ebenfalls, die Kabine im Boden zu verankern.

Noch Fragen?

Pipibox beantwortet Ihre Fragen und bietet maßgeschneiderte Lösungen.

Ob klassisches Baustellenklo, geräumigen Lagercontainer, Pausenraum, Aufenthaltsgelegenheit, Baubüro, Absperrzäune, Absperrgitter und Waschgelegenheit – im umfangreichen Sortiment finden wir die passenden Produkte für Ihren Bedarf. Der Ablauf von der Bestellung bis hin zur Lieferung ist unkompliziert.

Die Anlieferung der Pipibox Produkte erfolgt durch die LKW der Stark GmbH, die Reinigung sowie Wartung der Pipiboxen funktioniert automatisch zum vereinbarten Intervall. Auch bei der Abholung ist es nicht anders, sobald der Termin feststeht, wird es prompt erledigt.

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